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BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82 |
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Angestellter - Freie Mitarbeiterschaft
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- Rundfunkmitarbeiter -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit, persönliche Abhängigkeit, Status eines Mitarbeiters bei den Rundfunk und Fernsehanstalten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.10.1973 - 10 Ca 2554/73
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Papierfundstellen
- BAGE 41, 247
- NJW 1984, 1985
- BB 1983, 1855
- DB 1983, 2042
- afp 1983, 356
- JR 1984, 308
Wird zitiert von ... (188) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
die freien Mitarbeiter bei den Rundfunk- und Fernsehanstalten (BVerfGE 59, 231) zwingt nicht dazu, für diesen Bereich besondere Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag zu entwickeln, die mit dem allgemeinen Arbeitsrecht nicht übereinstimmen.Das BVerfGE hat mit Beschluß vom 13.1.1982 (BVerfGE 59, 231) dieses Urteil aufgehoben und die Sache an das BAG zurückverwiesen.
Nach den Grundsätzen, die der Senat nach dem Beschluß des BVerfG vom 13.1.1982 (BVerfGE 59, 231) seiner Entscheidung über das Klagebegehren zugrunde zu legen hat (§ 31 Abs. 1 BVerfGG), kann das angefochtene Urteil keinen Bestand haben.
Dabei sind diese Grundsätze wiederum im Lichte des Grundrechts des beklagten Senders auf Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) zu sehen; sie werden durch die Bedeutung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit im freiheitlichen demokratischen Staat inhaltlich auch in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung (Art. 5 Abs. 2 GG) gestaltet (BVerfGE 59, 231, 265).
Das BVerfG hat das erste Revisionsurteil in dieser Sache aufgehoben, weil dieses Urteil "die Einwirkung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit auf die zugrunde gelegten Voraussetzungen für die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses von Rundfunkmitarbeitern verkannt" hat (BVerfGE 59, 231, 268).
Zu den im Lichte des Grundrechts der Rundfunkfreiheit anzuwendenden Rechtsregeln gehören "die für die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses maßgeblichen Kriterien" (BVerfGE 59, 231, 265 und 267, 268).
Nur Rüthers vertritt -- wie bereits dargelegt -- eine andere Auffassung: Für den Regelfall sei davon auszugehen, daß Mitarbeiter, deren Tätigkeit einen nicht ganz unerheblichen Programmbezug enthalte, nicht gegen den Willen der Sendeanstalt zu angestellten Arbeitnehmern werden könnten (DB 1982, 1869, 1877; ähnlich auch Bietmann, NJW 1983, 200, 204; vgl. ferner Wank, RdA 1982, 363 ff.) Begründet wird diese Auffassung mit dem Hinweis, das Bundesverfassungsgericht habe den Rundfunkanstalten die Befugnis eingeräumt, "bei der Begründung von Mitarbeiterverhältnissen den jeweiligen geeigneten Vertragstyp zu wählen" (BVerfGE 59, 231, 260).
Das kann zur Folge haben, daß die Mitarbeiter nicht auf Dauer, sondern nur für die Zeit beschäftigt werden, in der sie benötigt werden (BVerfGE 59, 231, 257 ff.).
Diese sich aus den allgemeinen Gesetzen ergebenden Schranken der Rundfunkfreiheit müssen im Lichte des Grundrechts der Rundfunkfreiheit gesehen werden: "Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken ... Die Einschränkung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2, die in der verfassungsrechtlich legitimierten Gewährung arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes liegt, muß geeignet und erforderlich sein, der sozialen Schutzbedürftigkeit der Mitarbeiter Rechnung zu tragen; der Erfolg, der mit ihr erreicht wird, muß in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Rundfunkfreiheit bedeutet " (BVerfGE 59, 231, 265).
Beispielhaft hat das Bundesverfassungsgericht genannt: Regisseure, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftler und Künstler (BVerfGE 59, 231, 260).
"Weder darf den programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz generell versagt werden noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Anstalten, frei von fremder Einflußnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt läßt." (BVerfGE 59, 231, 265).
Wenn auch -- wie das BVerfG ausgeführt hat -- die Rundfunkfreiheit verlangt, die Kriterien für die Zulässigkeit befristeter Beschäftigungen anders als sonst zu beurteilen (BVerfGE 59, 231, 267 f.), so verbleibt es doch dabei, daß eine Rundfunkanstalt mit programmgestaltenden Mitarbeitern auch unbefristete Arbeitsverträge eingehen kann.
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Über die Zuordnung einer Vertragsgestaltung zu einer dieser beiden Fallgruppen entscheidet allein der Wille der Parteien (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Eine fachliche Weisungsgebundenheit tritt häufig hinzu; sie ist andererseits für Dienste höherer Art nicht immer typisch (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Allerdings muß bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit; KonzenRupp, Anm. zum Beschluß des BVerfG in EzA Art. 5 GG Nr. 9).
Insoweit wird das Ende der Vertragsfreiheit durch die rechtliche Einordnung des betreffenden Schuldverhältnisses markiert (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, mit weiteren Nachweisen;… neuerdings zustimmend auch KonzenRupp, aaO, Abschnitt A II 2; Jahnke, ZHR 1982, 595, 621).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grundrecht der Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274, 328; 12, 341, 347) nicht verletzt.
- BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62
Berlin-Vorbehalt II
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
An dieser Bindungswirkung nehmen die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung teil (BVerfGE 19, 377, 391 f.;… MaunzSchmidt-BleibtreuKleinUlsamer, Kommentar zum BVerfGG, Stand: September 1979, § 31 Rz. 16). - BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grundrecht der Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274, 328; 12, 341, 347) nicht verletzt. - BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Richtig ist, daß jede sachlich gebotene Eingliederung in den Sendebetrieb häufig zu einer persönlichen Abhängigkeit des Mitarbeiters führt (BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 28.04.1972 - 3 AZR 464/71
Verjährungsfrist für Angestellte bei Ansprüchen auf Rückzahlung von …
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Das ist im übrigen seit langem ständige Rechtsprechung des BAG, auch für andere Fallgestaltungen, z. B. bei der Beurteilung der Verträge von selbständigen Handelsvertretern und persönlich abhängigen Handlungsgehilfen (AP Nr. 1 zu § 92 HBG; BAG AP Nr. 2 zu § 92 HGB; AP Nr. 1 zu § 88 HGB). - BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74
Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Diese Weisungsgebundenheit kann allerdings -- vornehmlich bei Diensten höherer Art -- eingeschränkt und zur "funktionsgerechten dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß" verfeinert sein (BSG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Bl. 1 und 1 R mit weiteren Nachweisen;BSG AP Nr. 29 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75
Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …
Auszug aus BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Durch Urteil vom 22.6.1977 (AP Nr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit, betr.: Filmhersteller) hat der Senat die Revision des Beklagten zurückgewiesen.
- BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94
Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology
Denn die praktische Handhabung läßt Schlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
Wenn der Vertrag abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen wird, ist die tatsächliche Durchführung maßgebend (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, BAGE 41, 247, 258 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe und Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu I 2 der Gründe).§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB , der zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, aber eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 -, unveröffentlicht, zu I der Gründe).
Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. u.a. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 254 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III der Gründe).
Die fachliche Weisungsgebundenheit ist für Dienste höherer Art nicht immer typisch (ständige Rechtsprechung seit BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe, zuletzt Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 -, unveröffentlicht, zu I der Gründe).
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Dabei kann hier mangels tatsächlicher Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages nur auf den ausdrücklich erklärten Parteiwillen abgestellt werden (vgl. BAGE 19, 324 = AP Nr. 6 aaO, BAG Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - BAGE 41, 247, 251 f. = AP Nr. 42, aaO, zu B I 2 a der Gründe).Erst wenn sich Vertragsgestaltung und praktische Durchführung widersprechen, ist letztere maßgebend (BAG Urteil vom 13. Januar 1983, aaO).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Wird ein Arbeitsverhältnis festgestellt, sind die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).Die fachliche Weisungsgebundenheit ist allerdings für Dienste höherer Art häufig nicht typisch; die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Mitarbeiter ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
In seinem Urteil vom 13. Januar 1983 (BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgesprochen, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zwinge nicht dazu, im Bereich des Rundfunks und Fernsehens für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag besondere, vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichende Kriterien für die Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag zu entwickeln.
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
Der erkennende Senat hat ausgesprochen (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit), der genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zwinge nicht dazu, für den Bereich der Rundfunk- und Fernsehanstalten für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag besondere, mit dem allgemeinen Arbeitsrecht nicht übereinstimmende Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsvertrages von einem Dienstvertrag zu entwickeln.
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vergleiche nur BAGE 34, 111, 116 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit;… BAGE 36, 77, 81 = AP Nr. 38, aaO, zu I der Gründe; BAGE 41, 247, 250 f. = AP Nr. 42, aaO, zu A der Gründe).Dieses Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44, zu B II 2 der Gründe).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 19, 324, 329 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 1 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe;… BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA, aaO, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
Wenn der Vertrag einvernehmlich abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen wird, ist die tatsächliche Durchführung maßgebend (vgl. u.a. BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; BAGE 41, 247, 258 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe und BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44 = NZA 1992, 407 ff., zu B II 1 der Gründe).§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB , der zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, aber eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 n.v., zu I der Gründe und BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44 = NZA 1992, 407 ff., zu B II 2 der Gründe).
Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. u.a. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 254 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III der Gründe und BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44 = NZA 1992, 407 ff., zu B II 2 der Gründe).
Die fachliche Weisungsgebundenheit ist für Dienste höherer Art nicht immer typisch (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Nach ständiger Rechtsprechung (BAG Urteile vom 9. September 1981, BAGE 36, 77 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 13. Januar 1983, BAGE 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m.w.N.) unterscheidet sich ein Arbeitsverhältnis von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters (Dienstvertrag) oder eines selbständigen Werkunternehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit. - BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91
Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter
Wesentliches Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAGE 52, 133, 140 = AP Nr. 102 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 158/88 - BB 1990, 779, zu I der Gründe; BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., zu II 1 der Gründe).§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB, der über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal für die Unterscheidung von Dienstvertrag und Arbeitsvertrag (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAGE 52, 133, 140 = AP Nr. 102 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 der Gründe).
Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu, sie ist andererseits für Dienste höherer Art nicht immer typisch (vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 158/88 - BB 1990, 779, zu II 3 b der Gründe; BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
Bei der Frage, ob und in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, muß vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden; abstrakte, für alle Arbeitnehmer geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 254 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - BB 1991, 1414, 1415, zu III der Gründe).
Die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale sind zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung vgl. BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
Aus der praktischen Handhabung lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien ausgegangen sind (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
- BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Für den Fall, daß ein Arbeitsverhältnis festgestellt würde, wären auf dieses Vertragsverhältnis der Parteien - unabhängig von den getroffenen Vereinbarungen - die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur BAGE 41, 247, 250 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe).Die Art der Tätigkeit kann es mit sich bringen, daß dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und fachlicher Selbständigkeit verbleibt (vgl. statt vieler: BAGE 41, 247, 253 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; vgl. ferner BAG Urteil vom 13. November 1991, BAGE 69, 62 [BAG 13.11.1991 - 7 AZR 31/91] = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Denn die praktische Handhabung läßt Rückschlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (BAGE 41, 247, 258 f. [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 2 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe).
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern
- BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91
Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten
- BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors
- BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
- LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 217/19
Videoüberwacht in einem Sechs-Quadratmeter-Büro: Telefonsexdienstleisterinnen …
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …
- BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92
Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91
Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der …
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85
Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 58/91
Bewertung des Arbeitnehmerstatus anhand der Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 188/91
Arbeitnehmerstatus eines Dozenten für VHS-Abschlusskurse - Grad der persönlichen …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 189/91
Arbeitnehmerstatus eines VHS-Dozenten in Schulabschlusskursen - Sachlicher Grund …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
- BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91
Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 446/91
- BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 567/81
- BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96
Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche …
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 195/91
Arbeitnehmerstatus - VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Streit über das …
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das …
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
- BAG, 28.11.1990 - 7 ABR 51/89
Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis …
- BAG, 15.03.1989 - 7 AZR 579/87
Arbeitsverhältnis: Befristung - Hochschulbereich - Arbeitnehmerbegriff - Mentorin
- LSG Hessen, 06.10.2016 - L 8 KR 101/14
Eine Rundfunkanstalt, welche "freie Mitarbeiter" als Beschäftigte im Sinne von § …
- LAG Hamburg, 13.06.1995 - 6 Sa 45/94
Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses mit programmgestaltendem Mitarbeiter einer …
- BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
Status-Beurteilung eines Bauleiters
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten …
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung
- BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86
Betriebsübergang-Mietshaus
- BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 114/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Begründung eines …
- BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin
- LAG Hamm, 07.03.2002 - 17 Sa 1590/01
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zu freiem …
- BAG, 26.06.1991 - 5 AZR 453/90
Arbeitsrechtlicher Status einer Hebamme mit Belegvertrag
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93
Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 383/91
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 381/91
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 382/91
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 380/91
- BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 15/90
Status einer teilzeitbeschäftigten Vertragsärztin - Unterscheidung zu …
- BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 28/87
Arbeitsrechtlicher Status einer Musikdozentin - Abgrenzung eines …
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 378/91
- BAG, 31.05.1989 - 5 AZR 153/88
Arbeitnehmerstatus: Forstassessor
- BAG, 31.05.1989 - 5 AZR 173/88
Arbeitnehmerstatus: Forstassessor
- BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 571/81
- BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94
Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung
- BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 468/86
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Bestehen eines …
- BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - …
- BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 635/87
Unterscheidung eines Arbeitnehmers von einem freien Mitarbeiter
- BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 27/87
Abgrenzung des Status von Musikdozenten als Angestellte oder freie Mitarbeiter
- BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
- BAG, 14.09.1988 - 5 AZR 642/87
Arbeitsrechtlicher Status eines Theater-Fotografen - Abgrenzung eines …
- LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94
Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien …
- BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 285/85
Befristeter Arbeitsvertrag - Status einer Lehrkraft in einer Maßnahme zur …
- BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
- LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 1423/89
Beteiligung; Personalrat; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Abordnung; …
- OLG Koblenz, 09.10.2006 - 2 W 541/06
Abgrenzung eines Handelsvertretervertrages zu einem Arbeitsverhältnis
- BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91
Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland
- BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90
Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage …
- BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …
- OLG Koblenz, 09.10.2006 - 2 W 510/06
Abgrenzung von Handelsvertreter und Arbeitnehmer
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
- LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05
Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen …
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98
Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …
- BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 158/88
Arbeitnehmereigenschaft eines Pressefotografen
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2005 - 2 Ta 56/05
Rechtsweg, Arbeitnehmer, Dienstvertrag, Werkvertrag
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
- LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 98/20
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin - …
- LAG Hessen, 23.02.1990 - 15 Sa 852/89
Umfang des persönlichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen …
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte
- BAG, 22.11.1995 - 7 AZR 248/95
Befristungsgrund der Drittmittelfinanzierung
- LAG Berlin, 21.12.1989 - 7 Sa 68/89
Arbeitsverhältnis; Dienstvertrag; Freier Mitarbeiter; Persönliche Abhängigkeit; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 445/90
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes …
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 13/90
Beendigung des Rechtstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen - …
- ArbG Kempten, 05.11.1997 - 3 Ca 1317/97
Bestehen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Tennistrainer; Zuständigkeit …
- BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 379/91
- LAG Hamm, 22.06.1989 - 17 Sa 1903/88
Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Gesamtbild der Tätigkeit
- BAG, 12.07.1988 - 3 AZR 569/86
Zahlung von Mindestentgelten an Heimarbeiterinnen bei Ausführung von …
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83
Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer …
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 51/90
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 323/84
Anspruch auf Unwirksamkeit einer vom Konkursverwalter ausgesprochenen …
- LAG Berlin, 11.04.1988 - 9 Sa 2/88
Dolmetscher; Status; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Freier Mitarbeiter
- LAG Berlin, 27.07.1998 - 9 Sa 58/98
Abfindungsanspruch auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs; Anwendung des …
- OLG Düsseldorf, 15.02.1990 - 8 U 109/89
- LAG Köln, 04.11.2004 - 5 Sa 962/04
Befristung, Rundfunk
- LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06
Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern
- LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93
Betriebsübernahme; Konkurseröffnung; Leitungsmacht; Auffanggesellschaft; …
- BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 23/94
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
Lehrlingsbegriff
- BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2002 - 10 Sa 6/01
Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anwendbarkeit eines Manteltarifvertrages; …
- BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 591/83
Qualifizierung eines Lehrers an einer städtischen Musikschule als Arbeitnehmer …
- LAG Köln, 30.01.1997 - 5 Sa 1233/96
Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer …
- BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92
Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit …
- BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89
Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist
- BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82
Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner …
- BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 21/94
Arbeitsrechtlicher Status einer VHS-Lehrerin für die regelmäßige Unterrichtung …
- BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe …
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 273/90
Anforderungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Abgrenzungskriterien …
- BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines …
- LAG Hessen, 01.12.1989 - 15 Sa 1414/88
Tarifvertragliches Beitragsschuldverhältnis zwischen Sozialkassen des Baugewerbes …
- BAG, 11.11.1993 - 6 AZR 309/93
Übergangsgeld - neues Beschäftigungsverhältnis
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche …
- BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 66/89
Begründung der Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung nach § 7 …
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85
Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung
- BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 89/89
Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers - Grad der Selbstständigkeit …
- BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 596/84
Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen …
- LAG Berlin, 08.12.1993 - 15 Sa 104/93
Sozialplan: Abfindung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern …
- LAG Bremen, 05.07.1994 - 2 TaBV 23/94
Verkennung des Betriebsbegriffs ; Veräußerung von Verkaufsfilialen; …
- BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89
Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und …
- LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00
Rechtliches Interesse an einer alsbaldigen arbeitsgerichtlichen Feststellung ; …
- LAG Hessen, 12.06.1995 - 10 Sa 1159/94
Arbeitnehmerstatus von freien Mitarbeitern bzw. Subunternehmern eines auf …
- LAG Hamburg, 28.02.1995 - 3 Sa 43/93
Wirksamkeit eines Ausschlusses von Teilzeitbeschäftigten aus der Zusatzversorgung …
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 506/93
Arbeitnehmereigenschaft eines "Ein-Mann-Unternehmers" ohne eigene Betriebsstätte …
- BAG, 28.10.1992 - 7 AZR 464/91
Übergang mehrerer unbefristeter Arbeitsverträge in ein unbefristetes …
- ArbG Herne, 02.06.2016 - 4 Ca 388/16
Feststellungsklage betreffend das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Thüringen, 07.07.2000 - 9 Ta 30/00
Eröffnung des Rechtswegs zum Arbeitsgericht für Streitigkeit eines Fußballvereins …
- LAG Berlin, 30.07.1997 - 18 Sa 20/97
Kraftfahrer; Status; Arbeitnehmer; Selbstständige; Franchise
- LAG Köln, 11.08.1995 - 13 (3) Sa 160/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Einstellung fremdsprachiger Lektoren an einer …
- LAG Schleswig-Holstein, 22.03.1990 - 6 Sa 302/89
Streitigkeit über die Beendigung eines Rechtsverhältnisses durch Kündigung; …
- BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 485/88
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Treuegeld - Rechtsverhältnis einer …
- LAG Berlin, 13.03.2001 - 6 Ta 2569/00
Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft wegen Vereinbarung einerTätigkeit auf …
- BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92
Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines …
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90
Handelsvertreterverhältnis oder Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestandes …
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und …
- LAG Hessen, 16.06.2011 - 18 Sa 1668/09
VTV-Bau - Auskunftserteilung über die Beschäftigung gewerblicher Arbeitnehmer und …
- LAG Köln, 14.08.1997 - 10 Sa 54/97
Vorliegen einer sog. Statusklage; Tätigkeit als freie Journalistin für den …
- LAG Hessen, 19.03.1996 - 9 Sa 1388/95
Eingruppierung: Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte
- LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92
Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung
- BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als …
- BAG, 07.02.1990 - 5 AZR 311/89
Arbeitsrechtlicher Status eines Handelsschullehrers - …
- BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 484/88
Rechtsverhältnis einer Zeitungseinlegerin - Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
- BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 289/88
Arbeitsnehmerstatus: Steuerfachgehilfin
- BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 304/84
Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtbeachtung …
- BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 76/85
Arbeitnehmereigenschaft von Lehrgangsteilnehmern die zu ihrer Berufsausbildung …
- LAG Hessen, 30.01.1986 - 9 Sa 779/85
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter; …
- BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 620/82
- VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind …
- OLG Oldenburg, 14.02.1996 - 2 U 293/95
Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Architektenvertrag) und arbeitnehmerähnlichen …
- OLG Köln, 15.09.1993 - 2 W 149/93
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter im Fall eines in einer …
- BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 161/90
Anspruch auf Lohnzahlung - Bestehen eines Handelsvertreterverhältnisses oder …
- LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.1994 - 6 Sa 348/94
Anspruch auf Feststellung der Unbefristung eines Arbeitsverhältnisses; …
- LAG Berlin, 18.12.1989 - 9 Sa 83/89
Arbeitnehmer; Künstler; Bühnenkünstler; Gastvertrag; Reisekosten; Erstattung
- LAG Hamm, 05.10.1989 - 16 Sa 762/89
Arbeitsunfähigkeit; Arbeitnehmerbegriff
- LAG Hessen, 02.12.1988 - 15 Sa 758/88
Anspruch auf Entrichtung von Beiträgen zu Sozialkasse des Baugewerbes; …
- BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 211/83
Abgrenzung zwischen Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Vorliegen eines …
- LAG Niedersachsen, 20.01.1984 - 3 Sa 148/83
Einhaltung der richtigen Kündigungsfrist bei einer betriebsbedingten Kündigung ; …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.11.1983 - 5 (2) Sa 627/82
Kurzarbeit zur Vermeidung von Entlassungen; Wirksamkeit einer Kündigung und …
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
- LAG Hamm, 28.11.1990 - 3 TaBV 76/90
Betriebsratswahl; Wahl; Betriebsrat; Wirksamkeit; Anfechtung; Wahlberechtigung; …
- LAG Baden-Württemberg, 08.10.1987 - 9 Sa 77/87
Verhältnis von Assistenzärzten zu Chefärzten in Krankenhäusern mit kirchlichem …
- BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 676/85
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 94/84
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 281/84
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 421/84
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 420/84
- ArbG Berlin, 20.01.2004 - 47 Ca 17605/03
- LAG Schleswig-Holstein, 14.03.1986 - 6 (3) Sa 103/85
Börtedienst auf Helgoland; Arbeitsverhältnis der Bootsführer; Persönliche …
- LAG Hessen, 11.07.1985 - 12 Sa 721/83
Zurechenbarkeit sogenannter Ketten-Privatdienstverträge mit Hochschullehrern …
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 48/84
- BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 95/84
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 325/82
- BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 549/81
- ArbG Hanau, 16.05.1997 - 3 Ha 1/97
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Drittschuldnerklage; Rechtsweg …
- ArbG Berlin, 03.12.1992 - 8 Ca 25275/92
Erlöschen des Anspruchs auf Abfindung aus einem Sozialplan auf Grund tariflicher …
- BAG, 13.03.1990 - 5 AZR 159/90
Funktion eines Gebietsdirektors als Handelsvertreterverhältnis oder …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.05.1989 - 5 Sa 84/89
Streitigkeit über das Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; …
- LSG Bayern, 19.07.1994 - L 3 U 111/92
Berechnung der Verletztenrente für einen freiberuflichen Besamungstechniker in …